Das Bild zeigt eine Gruppe von fünf lächelnden Freunden, die um einen Tisch mit Speisen und Getränken versammelt sind, möglicherweise in einem Restaurant oder Café.

Im Detail zeigt das Bild eine lebhafte Szene mit fünf Personen, die eng um einen Tisch sitzen. Auf dem Tisch befinden sich verschiedene Speisen wie Kuchen, Gebäck und eine Schale mit Früchten, sowie Getränke in Gläsern und Tassen. Die Personen wirken fröhlich und entspannt, was durch ihr Lachen und ihre positive Ausstrahlung unterstrichen wird. Die Kleidung der Personen ist gepflegt und stilvoll, was auf einen besonderen Anlass oder eine gehobene Atmosphäre hindeutet. Der Hintergrund ist leicht unscharf, was den Fokus auf die Gruppe und ihre Interaktion lenkt. Der Raum scheint hell und einladend zu sein, möglicherweise durch natürliches Licht von außen. Die Stimmung des Bildes ist insgesamt positiv, lebensfroh und gesellig.

Sachbezugswerte für 2026

Sachbezugswerte für 2026

Die Sachbezugswerte für das Jahr 2026 stehen so gut wie fest. Grundlage hierfür ist die „Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung“, welcher nur noch der Bundesrat am 19. Dezember 2025 zustimmen muss. Die Werte werden jährlich an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst und steigen 2026 im Vergleich zum Vorjahr erneut an.

Ab dem 1. Januar 2026 beträgt der Sachbezugswert für freie Verpflegung 345,00 EUR im Monat, er setzt sich zusammen aus 71,00 EUR für Frühstück und jeweils 137,00 EUR für Mittag- und Abendessen. Für eine verbilligte oder unentgeltliche Mahlzeit müssen dann also 2,37 EUR für ein Frühstück bzw. 4,57 EUR für ein Mittag- oder Abendessen angesetzt werden. Der Sachbezugswert für freie Unterkunft beträgt ab dem 1. Januar 2026 285 EUR monatlich bzw. 9,50 EUR pro Kalendertag. Der Wert der Unterkunft kann aber auch mit dem ortsüblichen Mietpreis bewertet werden, wenn der Tabellenwert nach Lage des Einzelfalls unbillig wäre. 

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