Zwei Ingenieure, ausgestattet mit Sicherheitsausrüstung, arbeiten an einer hochmodernen Maschine, wobei einer auf den Bildschirm deutet und der andere einen Laptop hält.

Das Bild zeigt zwei Personen, vermutlich Ingenieure oder Techniker, die eng zusammenarbeiten. Beide tragen weiße Schutzhelme und Schutzbrillen. Der Mann auf der linken Seite trägt eine auffällige Warnweste in Gelb und Orange über seinem Hemd. Er hat einen Laptop in der Hand. Die Frau auf der rechten Seite hat lockiges Haar und trägt einen Arbeitshandschuh an der Hand, mit der sie auf einen Bildschirm oder eine Maschine deutet.

Hinter den beiden Personen ist ein Teil einer großen, modernen Maschine sichtbar. Der Hintergrund ist unscharf und deutet auf eine industrielle Umgebung hin, möglicherweise eine Fabrik oder Werkshalle. Die Beleuchtung ist hell und gleichmäßig, was eine professionelle und konzentrierte Atmosphäre schafft. Die Stimmung ist arbeitsorientiert und kooperativ, da die beiden Personen in die Arbeit an der Maschine vertieft sind.

Weniger Sicherheitsbeauftragte

Weniger Sicherheitsbeauftragte

Unternehmen sollen künftig stärker von bürokratischen Pflichten entlastet werden – insbesondere im Bereich Arbeitsschutz. Das sieht ein Konzept des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) vor.

Demnach soll für Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten die Pflicht entfallen, einen Sicherheitsbeauftragten zu benennen. In größeren Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten soll künftig ein einziger Sicherheitsbeauftragter ausreichen. Derzeit müssen Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten mindestens einen, und Betriebe mit mehr als 50 Beschäftigten mindestens zwei Sicherheitsbeauftragte bestellen.

Darüber hinaus ist vorgesehen, die Druckluftverordnung aufzuheben, wodurch auch die sog. Druckluftbeauftragten entfallen würden. Ebenso soll die arbeitsschutzrechtliche Doppelprüfung von Firmen- und Dienstfahrzeugen wegfallen, sofern diese bereits im Rahmen der Hauptuntersuchung (HU) nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) geprüft wurden. Künftig sollen zudem zahlreiche Nachweise und Dokumentationspflichten elektronisch erfüllt werden können. 

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