Letzte Chance für Inflationsausgleichsprämie

Noch bis zum 31. Dezember 2024 können Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern eine steuer- und sozialversicherungsfreie Inflationsausgleichsprämie (IAP) zahlen. Die Gesamthöhe des entsprechenden Freibetrags, der seit 2022 – auch in Raten – gewährt werden konnte, liegt bei 3.000 EUR.

Die IAP muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden und spätestens am 31. Dezember 2024 auf dem Konto des Arbeitnehmers eingegangen sein. Es genügt ein Hinweis im Rahmen der Lohnabrechnung (z. B. auf der Überweisung), dass die Zahlung im Zusammenhang mit der Preissteigerung erfolgt.

Praxistipp:

Der 31. Dezember 2024 ist kein Bankarbeitstag!