Gesundes Büroklima: Richtig lüften
Ein gutes Raumklima ist eine wichtige Voraussetzung für gesundes und konzentriertes Arbeiten. Regelmäßiges Lüften verbessert die Luftqualität, unterstützt das Wohlbefinden und kann die Leistungsfähigkeit fördern.
Mit Beginn der Heizperiode wird besonders deutlich, wie wichtig ein ausreichender Luftaustausch ist. Bei sinkenden Außentemperaturen bleiben Fenster erfahrungsgemäß häufiger geschlossen. Dadurch können sich CO₂ und Feuchtigkeit in Büroräumen schneller anreichern. Gleichzeitig kann die Heizung zu trockenerer Raumluft führen, die insbesondere die Schleimhäute reizen kann. Regelmäßiges, kurzes Stoßlüften sorgt für einen ausreichenden Luftaustausch und hilft, die Raumluft angenehm zu halten, ohne die Räume unnötig auszukühlen. Die neue DGUV Information „Klima im Büro“ zeigt, worauf es bei Temperatur, Luftqualität und Lüftung ankommt.
Warum regelmäßiges Lüften so wichtig ist
Neben der gefühlten, auch von der Kleidung und der Schwere der Tätigkeit abhängenden Raumtemperatur spielt v. a. die Luftqualität eine wichtige Rolle. Regelmäßiges Lüften hilft, CO₂, Feuchtigkeit und Wärme (auch durch Arbeitsmittel) aus Büroräumen abzuführen. Besonders effektiv ist Stoßlüften mit weit geöffneten Fenstern. Wie lange gelüftet werden sollte, hängt unter anderem von der Jahreszeit, den Außentemperaturen und den örtlichen Gegebenheiten ab. Als Orientierung gilt: Im Winter reichen meist etwa drei Minuten Stoßlüften, im Frühjahr und Herbst rund fünf Minuten und im Sommer etwa zehn Minuten. Besprechungsräume sollten häufiger gelüftet werden als klassische Büroräume, insbesondere direkt vor und nach Besprechungen.
Auch die Auswirkungen des Raumklimas auf Wohlbefinden und Konzentration sollten nicht unterschätzt werden. Stickige oder zu warme Raumluft, trockene Heizungsluft und intensive Sonneneinstrahlung können das Wohlbefinden beeinträchtigen und die Konzentration verringern. Eine zu niedrige Raumtemperatur oder Zugluft kann hingegen als unangenehm empfunden werden und das Wohlbefinden beeinträchtigen.
Hinweis:
Arbeitgeber sind verpflichtet, für sichere und gesundheitsgerechte Arbeitsbedingungen zu sorgen. Dazu gehören auch geeignete Maßnahmen für ein gutes Raumklima.
Die Anforderungen ergeben sich u. a. aus der Arbeitsstättenverordnung und den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), etwa zur Raumtemperatur (ASR A3.5) und Lüftung (ASR A3.6).