Das Bild zeigt zwei Callcenter-Mitarbeiter, die lächelnd und konzentriert miteinander interagieren und dabei Headsets tragen.

Im Vordergrund des Bildes ist eine Frau mittleren Alters mit kurzen, grauen Haaren zu sehen, die leicht zum Betrachter gedreht ist und in ihr Headset spricht. Sie trägt ein beiges Rollkragenoberteil und eine auffällige, ornamentale Ohrring. Ihr Gesichtsausdruck ist von einem freundlichen Lächeln und einer offensichtlichen Freude an ihrer Tätigkeit geprägt, ihre Augen sind leicht zusammengekniffen, was auf eine positive Interaktion hindeutet. Ihre linke Hand nähert sich dem Mikrofon ihres Headsets, was darauf hindeutet, dass sie gerade spricht oder eine Unterbrechung erwägt.

Im Hintergrund und leicht unscharf befindet sich ein Mann, der ebenfalls ein Headset trägt und seinem Gegenüber aufmerksam zuzuhören scheint. Er ist mit einem hellblauen Sakko über einem weißen Hemd bekleidet und blickt nach rechts, möglicherweise auf einen Bildschirm oder zu seinem Gegenüber. Sein Gesichtsausdruck ist konzentriert und professionell.

Die Atmosphäre des Bildes ist hell und professionell, mit weichem Licht, das von links einfällt und eine warme Ausleuchtung schafft. Der Hintergrund ist unscharf, aber es scheint sich um ein modernes Büroumfeld mit Fenstern oder Glasabtrennungen zu handeln. Die Stimmung ist positiv und produktiv, was die Zufriedenheit und das Engagement der dargestellten Personen vermittelt. Es suggeriert ein positives Arbeitsumfeld, in dem Kommunikation und Kundenservice im Vordergrund stehen.

Aktivrente – BMF veröffentlicht FAQ-Katalog

01.02.2026 2 Minuten Lesedauer

Aktivrente – BMF veröffentlicht FAQ-Katalog

Seit dem 1. Januar 2026 gibt es die sog. Aktivrente. Sie ermöglicht Beschäftigten, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, bis zu 2.000 Euro monatlich (max. 24.000 Euro pro Jahr) zu ihrer Rente steuerfrei hinzuzuverdienen. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 6. Februar 2026 eine Liste der häufigsten Fragen und Antworten zur Aktivrente veröffentlicht und bezieht so – wenn auch rechtlich unverbindlich – zu wichtigen Anwendungsfragen der Steuerfreiheit Stellung. Die Liste bietet eine praktische Orientierungshilfe und stellt z.B. folgende Details klar:

  • Für den Steuerfreibetrag ist ausschließlich das aktuelle Beschäftigungsverhältnis maßgebend. Vorherige Tätigkeiten als Selbstständiger oder Beamter spielen keine Rolle. 
  • Auch Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld und Boni sind grundsätzlich steuerfrei – allerdings nur, soweit sie gemeinsam mit dem laufenden Gehalt die monatliche Grenze von 2.000 Euro nicht überschreiten. 
  • Die Aktivrente gilt nicht für geringfügig entlohnte Beschäftigungen (sog. Minijobs). Beschäftigte im sog. Übergangsbereich (2026: monatliches Arbeitsentgelt von 603,01 – 2.000 Euro) können hingegen von der Aktivrente profitieren.
  • Beim Lohnsteuerabzug kann der Freibetrag nur auf ein Arbeitsverhältnis angewendet werden. Für weitere Beschäftigungen lassen sich nicht genutzte Anteile über die Einkommensteuererklärung nachträglich geltend machen. Eine Übertragung über die Monatsgrenze hinweg ist hingegen ausgeschlossen.

Hinweis zur technischen Umsetzung:

Ein eigenes Datenfeld in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung wird erst ab 2027 eingeführt. Für 2026 ist die Aktivrente in einer frei belegbaren Zeile mit der konkreten Zeilenbeschreibung „SteuerfreibetragAktivrente“ (ohne Leerzeichen) einzutragen. Im maschinellen Programmablaufplan ist die Aktivrente bislang nicht berücksichtigt.

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