Aktualisierte FAQs zur E-Rechnung
Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) hat ihren FAQ-Katalog zur elektronischen Rechnung (E-Rechnung) aktualisiert. Mit dem Wachstumschancengesetz wurde die E-Rechnung für inländische B2B-Rechnungen verpflichtend eingeführt. Seit 1. Januar 2025 sind alle Unternehmen in Deutschland gesetzlich verpflichtet, elektronische Rechnungen zu empfangen.
Zeitplan zur Umsetzung
Die Ausstellung von E-Rechnungen wird schrittweise eingeführt:
2026
2026 bleibt die Ausstellung von E-Rechnungen noch freiwillig.
1.1.2027
Ab dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mindestens 800.000 Euro E-Rechnungen an unternehmerische Auftraggeber ausstellen.
1.1.2028
Ab dem 1. Januar 2028 gilt die Ausstellungspflicht – mit wenigen Ausnahmen – für alle übrigen Unternehmen.
Der aktualisierte Fragenkatalog
Der FAQ-Katalog der BStBK bietet einen kompakten Überblick zu allen wesentlichen Aspekten der E-Rechnung im B2B-Bereich. Er erläutert rechtliche Vorgaben, technische Grundlagen und die praktische Umsetzung – sowohl für den Rechnungseingang (Empfang, Prüfung, Kontierung, Zahlungsanweisung, Beanstandungen) als auch für den Rechnungsausgang (Erstellung, Versand, Berichtigungen, Besonderheiten bei Barzahlung, Dauerrechnungen, Anzahlungen und Schlussrechnungen).