Zwei junge Menschen sitzen an einem Tisch und besprechen Unterlagen, wobei eine ruhige und etwas angespannte Atmosphäre herrscht.

Das Bild zeigt zwei Personen, eine junge Frau und einen jungen Mann, die an einem Holztisch sitzen und sich offensichtlich mit Finanzunterlagen beschäftigen. Die Frau, mit langen, dunkelbraunen Haaren, trägt ein schwarzes T-Shirt und schaut konzentriert auf ein Blatt Papier in ihren Händen, das sie mit beiden Händen hält. Ihre Miene ist ernst, und ihr Blick ist nach unten gerichtet, was auf tiefe Konzentration oder Besorgnis hindeutet. Auf ihrem linken Unterarm sind Tätowierungen sichtbar. Neben den Papieren liegt ein Taschenrechner, und ein Notizbuch mit einem Stift ist ebenfalls auf dem Tisch zu sehen.

Der Mann, mit kurz geschnittenem dunklem Haar und Bart, trägt einen dunkelblauen Pullover über einem weißen T-Shirt. Er sitzt mit dem Oberkörper leicht nach vorne gebeugt und hat seine rechte Hand nachdenklich an sein Kinn gelegt. Sein Blick ist ebenfalls auf die Unterlagen gerichtet, aber seine Augen scheinen leicht glasig, und seine Stirn ist leicht gerunzelt, was auf Nachdenklichkeit oder auch Frustration hindeuten könnte. Er trägt eine Armbanduhr mit weißem Zifferblatt und schwarzem Armband am linken Handgelenk.

Der Hintergrund des Bildes ist hell und aufgeräumt. Im linken Teil des Bildes ist ein Teil eines grauen Sofas mit zwei auffälligen, türkisfarbenen Kissen zu erkennen. Im rechten Hintergrund steht ein weißes Regal, auf dem in einem schwarzen Topf eine Zimmerpflanze mit großen, geschlitzten Blättern steht. Die Beleuchtung im Raum ist weich und natürlich, was zu einer eher intimen, aber auch ernsten Atmosphäre beiträgt.

Die Stimmung des Bildes ist geprägt von Ernsthaftigkeit und Konzentration. Es scheint, als ob die beiden Personen eine wichtige finanzielle Angelegenheit besprechen, sei es die Verwaltung von Haushaltsgeldern, die Planung von Ausgaben oder die Lösung eines finanziellen Problems. Die Körpersprache und die Mimik beider Personen deuten auf eine gewisse Anspannung oder Sorge hin, aber auch auf den gemeinsamen Willen, die Situation zu bewältigen. Das Bild fängt einen Moment der gemeinsamen Verantwortung und des ernsten Gesprächs ein.

Pfändungsfreigrenzen ab Juli 2026

23.03.2026 1 Minute Lesedauer

Pfändungsfreigrenzen ab Juli 2026

Die Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen werden turnusmäßig zum 1. Juli 2026 an die Entwicklung des steuerlichen Grundfreibetrags angepasst. Sie sollen sicherstellen, dass Schuldner auch im Fall einer Lohnpfändung über das Existenzminimum verfügen und ihren gesetzlichen Unterhaltspflichten nachkommen können.

Ab dem 1. Juli 2026 gelten höhere Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen. Laut der „Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026“ steigt der monatlich unpfändbare Grundbetrag von derzeit 1.555 auf 1.587,40 Euro.

Bei einer Unterhaltsverpflichtung gegenüber einer Person erhöht sich dieser Grundbetrag um 597,42 Euro (bisher: 585,23 Euro). Für die zweite bis fünfte unterhaltsberechtigte Person kommen jeweils 332,83 Euro hinzu (bisher: 326,04 Euro). Bestimmte Einkommensbestandteile, wie Urlaubsgeld in üblicher Höhe, Aufwandsentschädigungen oder Gefahrenzulagen, bleiben weiterhin unpfändbar. 

Hintergrund zur Pfändungsfreigrenze

Die Pfändungsfreigrenze bezeichnet den unpfändbaren Teil des Nettoeinkommens, der dem Schuldner zur Sicherung seines Existenzminimums verbleibt. Dadurch wird gewährleistet, dass laufende Kosten für Miete, Lebensmittel und Strom weiterhin gedeckt werden können. Unterhaltspflichten werden dabei berücksichtigt, sodass sich die Freigrenze je nach Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen erhöht.

Alleinstehende dürfen 30 Prozent des die Freigrenze überschreitenden Einkommens behalten. Ein verheirateter Schuldner ohne unterhaltspflichtige Kinder kann die Hälfte des über der Pfändungsfreigrenze liegenden Einkommens behalten. Übersteigt das monatliche Einkommen den Betrag von 4.766,99 Euro, wird der überschießende Anteil vollständig gepfändet.

Hinweis

Die Kosten, die dem Arbeitgeber im Zusammenhang mit der Bearbeitung einer Lohnpfändung entstehen, muss er selbst tragen.

Praxistipp:

Hilfreiches Tool: Der Freigrenzen-Rechner des Justizportals des Landes Nordrhein-Westfalen.

Zum Anfang der Seite springen