Ein Mann gibt der Rezeptionistin eines Hotels einen Reisepass.

Sachbezugswerte für 2027

01.08.2026 1 Minute Lesedauer Autorin: Agnes Mehringskötter

Fachredakteurin MBO-Verlag

Sachbezugswerte für 2027

Die voraussichtlichen Sachbezugswerte für das Jahr 2027 liegen vor. Grundlage ist die „Siebzehnte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung“, die noch der Zustimmung im Bundesrat bedarf. Die Werte werden jährlich an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst und steigen 2027 erneut an. 

Ab dem 1. Januar 2027 soll der Sachbezugswert für freie Verpflegung 355,00 Euro im Monat betragen. Er setzt sich aus 73,00 Euro für Frühstück sowie jeweils 141,00 Euro für Mittag- und Abendessen zusammen. Für eine unentgeltlich oder verbilligt gewährte Mahlzeit wären damit 2,43 Euro für ein Frühstück bzw. 4,70 Euro für ein Mittag- oder Abendessen als Sachbezug anzusetzen.

Der Sachbezugswert für freie Unterkunft soll ab dem 1. Januar 2027 monatlich 289,00 Euro betragen. Das entspricht einem Wert von 9,63 Euro pro Kalendertag. Der Wert der Unterkunft kann allerdings auch anhand des ortsüblichen Mietpreises ermittelt werden, wenn es im Einzelfall unbillig wäre, den pauschalen Tabellenwert zugrunde zu legen.

Kurzübersicht: Sachbezugswerte 2027*

Sachbezug

Monatswert

Tageswert

Einzelwert

Freie Verpflegung gesamt

355,00 Euro

11,83 Euro

– 

Frühstück

73,00 Euro

2,43 Euro

2,43 Euro je Mahlzeit

Mittagessen

141,00 Euro

4,70 Euro

4,70 Euro je Mahlzeit

Abendessen

141,00 Euro

4,70 Euro

4,70 Euro je Mahlzeit

Sachbezugswerte 2027*

* vorläufige Werte

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