Mehr Schutz vor Diskriminierung
Der Diskriminierungsschutz soll weiterentwickelt und europäische Vorgaben umgesetzt werden. Dazu haben das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) und das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) am 14. April 2026 einen Gesetzentwurf zur punktuellen Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) veröffentlicht.
Längere Fristen und erweiterter Diskriminierungsschutz
Hinweis:
Das AGG gilt seit 2006. Es schützt vor Benachteiligung im Arbeitsleben sowie im Zivilrecht, etwa bei Miet- oder Kaufverträgen.
Zentral ist die Verlängerung der Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen. Betroffene sollen künftig vier statt bisher zwei Monate Zeit haben, um Rechte nach dem AGG einzufordern. Für Arbeitgeber bedeutet das einen längeren Zeitraum möglicher Anspruchserhebungen. Dokumentation und Beschwerdestrukturen gewinnen damit an Bedeutung.
Auch der zivilrechtliche Diskriminierungsschutz soll ausgeweitet werden. Künftig soll insbesondere das Merkmal Geschlecht umfassender geschützt werden. Die bisherige Einschränkung auf Massengeschäfte soll entfallenZudem wird der Schutz vor sexueller Belästigung erweitert und soll künftig auch außerhalb des Arbeitsplatzes gelten – etwa auf dem Wohnungsmarkt oder bei Dienstleistungen wie Fahrschulen oder Fitnessstudios.
Stärkung der Antidiskriminierungsstelle und rechtliche Klarstellungen
Gestärkt werden soll außerdem die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS). Geplant ist ein niedrigschwelliges Streitschlichtungsverfahren, das Konflikte schneller einvernehmlich lösen soll. Darüber hinaus soll die ADS Betroffene künftig in Gerichtsverfahren unterstützen oder Stellungnahmen abgeben können.
Weitere Änderungen betreffen die sogenannte „Kirchenklausel“ (§ 9 AGG). Sie soll an die höchstrichterliche Rechtsprechung angepasst werden. Künftig soll eine unterschiedliche Behandlung wegen Religion oder Weltanschauung nur zulässig sein, wenn ein konkreter Bezug zur Tätigkeit besteht.
Ergänzend sieht der Entwurf mehrere Klarstellungen vor, darunter die sprachliche Anpassung von „Alter“ zu „Lebensalter“ sowie eine Stärkung des Schutzes bei Schwangerschaft und Mutterschaft.