Bildschirmarbeit für Brillenträger optimieren
Bildschirmarbeit fordert die Augen dauerhaft. Insbesondere für Brillenträger ist deshalb nicht nur die richtige Sehstärke wichtig, sondern auch ein ergonomisch eingerichteter Arbeitsplatz, regelmäßige Pausen und arbeitsmedizinische Vorsorge.
Auch ein moderner Monitor entlastet die Augen nicht vollständig. Wer über Stunden auf Texte, Zahlen oder Bildschirminhalte schaut, muss seine Augen permanent fokussieren und die Linsen bleiben meist auf dieselbe Entfernung eingestellt. Das kann die Augen ermüden und Beschwerden wie trockene, gereizte oder gerötete Augen, Fremdkörpergefühl, Flimmern sowie Kopf-, Nacken- und Schulterschmerzen begünstigen. Für Brillenträger kommt hinzu, dass kleine Schrift, wechselnde Entfernungen und ungünstige Lichtverhältnisse die Belastung zusätzlich erhöhen.
Wie richtet man den Arbeitsplatz richtig ein?
Ein augenfreundlicher Bildschirmarbeitsplatz beginnt bei der Aufstellung des Monitors. Nach den einschlägigen Regeln sollte der Bildschirm so stehen, dass keine störenden Reflexionen entstehen und der seitliche Lichteinfall gering bleibt; ideal ist eine Blickrichtung parallel zum Fenster. Für Büroarbeit sind außerdem ausreichende Beleuchtungswerte wichtig, denn Schreiben, Lesen und Datenverarbeitung erfordern in der Regel mindestens 500 Lux.
Praxistipp:
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin bietet eine kostenlose Broschüre an, um die richtige Brille für die Bildschirmtätigkeit auszuwählen und die Position des Bildschirms gut auf Sehhilfe, individuelle Seheigenschaften und Körpermaße abzustimmen - interessant für Beschäftigten, die am Bildschirm arbeiten als auch für Führungskräfte, die für gute Arbeitsbedingungen und die augenärztlichen Vorsorgeuntersuchungen verantwortlich sind. Ergänzend können die DGUV-Informationen „Sehhilfen an Bildschirmgeräten“ und „Bildschirm- und Büroarbeitsplätze“ zurate gezogen werden.
Pausen für die Augen
Nicht nur der Arbeitsplatz, auch das Nutzungsverhalten entscheidet über die Belastung. Empfehlenswert sind kurze Unterbrechungen von 5 bis 10 Minuten pro Bildschirmstunde, in denen der Blick bewusst auf entfernte Objekte oder andere Umgebungsreize gelenkt wird. Länger als zwei Stunden sollte nicht ohne Unterbrechung am Bildschirm gearbeitet werden (Technische Regel ASR A6).
Vorsorge und Sehkorrektur
Arbeitgeber müssen die Risiken durch Bildschirmarbeit in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen und Beschäftigten arbeitsmedizinische Vorsorge anbieten (Anhang Teil 4 Absatz 1 Nummer 1 Satz 2 ArbMedVV). Dazu gehört auch die regelmäßige Untersuchung von Augen und Sehvermögen durch eine fachkundige Person. Bei Bedarf kann eine augenärztliche Abklärung folgen, etwa wenn geklärt werden soll, ob eine spezielle Sehhilfe für den Bildschirmarbeitsplatz erforderlich ist. Für Beschäftigte ist das besonders wichtig, wenn sich die Sehleistung verändert oder Beschwerden bei der Arbeit zunehmen.