Eine ältere Frau unterrichtet ein junges Mädchen am Klavier.

Auf dem Bild ist eine ältere Frau mit dunklem Haar und Brille zu sehen, die neben einem jungen Mädchen sitzt. Beide sind auf ein Klavier konzentriert, wobei die Frau dem Mädchen offenbar Anweisungen gibt und mit dem Finger auf die Notenblätter zeigt. Das Mädchen, dessen Haar zu einem Dutt hochgesteckt ist und das eine hübsche Strickjacke über einem Kleid mit Herzmuster trägt, blickt ebenfalls auf die Noten. Die Szene spielt in einem hellen Raum, der durch ein Fenster im Hintergrund beleuchtet wird, was eine ruhige und konzentrierte Atmosphäre schafft. Der Fokus liegt auf der Interaktion zwischen Lehrerin und Schülerin, was auf eine liebevolle und geduldige Lernumgebung hindeutet. Die Kleidung der beiden Personen wirkt ordentlich und gepflegt, was die Seriosität der Musikstunde unterstreicht. Die spiegelnde Oberfläche des Klaviers reflektiert die Szene und verleiht dem Bild eine zusätzliche visuelle Ebene.

Honorar-Lehrkräfte: SV-Pflicht erst ab 2028

01.06.2026 2 Minuten Lesedauer Autorin: Inken Roeder

Fachredakteurin MBO-Verlag

Honorar-Lehrkräfte: SV-Pflicht erst ab 2028

Die Abgrenzung zwischen Selbstständigkeit und sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung bleibt für Arbeitgeber wichtig – auch bei Lehrkräften und Dozenten. Die Übergangsregelung für Honorar-Lehrkräfte wurde nun bis Ende 2027 verlängert, sodass sie unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin selbstständig tätig sein können.

Ob eine Person als Selbstständiger tätig ist oder als Beschäftigter gilt, entscheidet über die Sozialversicherungspflicht mit den damit verbundenen Beitragspflichten. Maßgeblich sind dabei nicht die Inhalte des Arbeitsvertrags, sondern die tatsächlichen Arbeitsbedingungen. Hinweise auf eine abhängige Beschäftigung sind insbesondere die Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers sowie dessen Weisungsbefugnis.

Gerade bei freien Mitarbeitern, Honorarkräften und Solo-Selbstständigen ergeben sich immer wieder Zweifelsfälle. Für Unternehmen kann eine Fehleinschätzung kostspielig werden, wenn Sozialversicherungsbeiträge rückwirkend nachentrichtet werden müssen.

Hinweis:

In Zweifelsfällen kann ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung Rechtssicherheit schaffen. Daneben bietet der digitale „Selbstcheck Erwerbsstatus“ eine erste unverbindliche Orientierung.

Herrenberg-Urteil – Übergangsfrist bis Ende 2027

Die sozialgerichtliche Rechtsprechung hat die Kriterien zur Statusbeurteilung in den vergangenen Jahren weiter geschärft. Besondere Aufmerksamkeit erhielt das sog. Herrenberg-Urteil des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 28. Juni 2022, B 12 R 3/20 R), nach dem viele Honorar-Lehrkräfte als scheinselbstständig eingestuft wurden.

Die Entscheidung machte deutlich, dass bei Lehrkräften die tatsächliche Einbindung in die Organisation des Auftraggebers ein gewichtiges Indiz für eine abhängige Beschäftigung sein kann. Viele Lehrkräfte und Dozenten, die bislang als Selbstständige tätig waren, sind nach den aktuellen Kriterien häufiger als bisher als Beschäftigte einzuordnen. 

Um Bildungseinrichtungen und Betroffenen mehr Zeit für die Anpassung ihrer Strukturen zu geben, hat der Gesetzgeber mit § 127 SGB IV 2025 eine Übergangsregelung geschaffen und die Beitragspflicht bis zum 31. Dezember 2026 ausgesetzt. Diese Frist wurde nun im Rahmen des „Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch“ bis zum 31. Dezember 2027 verlängert.

Danach tritt eine festgestellte Versicherungspflicht bei Lehrtätigkeiten erst ab dem 1. Januar 2028 ein. Bis dahin besteht keine Versicherungs- und Beitragspflicht, wenn

  • beide Vertragsparteien ursprünglich von einer selbstständigen Tätigkeit ausgegangen sind und
  • die Lehrkraft der Anwendung der Übergangsregelung zustimmt.

Praxistipp:

Arbeitgeber sollten beachten, dass die Zustimmung der Lehrkraft dokumentiert und zu den Entgeltunterlagen genommen werden muss. Die Übergangsregelung beseitigt zudem nicht die grundsätzliche Statusfrage, sondern verschiebt lediglich die sozialversicherungsrechtlichen Folgen.

Zum Anfang der Seite springen