Das Bild zeigt eine stolze Ladenbesitzerin in ihrer Bäckerei, die mit verschränkten Armen und einem Lächeln in die Kamera blickt.

Im Detail zeigt das Bild eine ältere Frau mit grauen Haaren und Brille, die in einem Bäckerladen steht. Sie trägt eine bordeauxfarbene Bluse und eine dunkelblaue Schürze mit Trägern. Ihre Arme sind vor der Brust verschränkt, und sie lächelt selbstbewusst in die Kamera. Im Hintergrund sind Regale mit Backwaren wie Brot, Kuchen und Gebäck zu sehen. Eine Tafel mit der Aufschrift "Bread" (Brot) und einer Liste von Backwaren ist ebenfalls zu sehen. Eine Uhr hängt an der Wand. Auf der rechten Seite des Bildes befindet sich eine Kasse mit einem Monitor und einem Glas mit Keksen. Die Atmosphäre ist warm und einladend, und die Stimmung ist positiv und selbstsicher.

Erwerbsminderungsrentner: Hinzuverdienst 2026

Erwerbsminderungsrentner: Hinzuverdienst 2026

Seit dem 1. Januar 2026 dürfen Bezieher einer Erwerbsminderungsrente mehr hinzuverdienen, ohne Einbußen bei ihrer Rente befürchten zu müssen. Die Hinzuverdienstgrenzen sind erneut gestiegen. Maßgeblich ist die seit 2023 geltende Berechnungssystematik, die sich an der Bezugsgröße der Sozialversicherung orientiert:

  • Für Rentner mit teilweiser Erwerbsminderung liegt die jährliche Hinzuverdienstgrenze im Jahr 2026 bei 41.527,50 EUR. Im Vorjahr betrug sie 39.322,50 EUR.
  • Auch für Empfänger einer vollen Erwerbsminderungsrente wird der Spielraum größer. Ihre zulässige Jahreseinkommensgrenze erhöht sich auf 20.763,75 EUR nach zuvor 19.661,25 EUR.

Unverändert bleibt jedoch: Erwerbsminderungsrentner dürfen – unschädlich für ihren Rentenanspruch – nur in dem Umfang arbeiten, der ihrem festgestellten Leistungsvermögen entspricht.

Bei vorgezogenen Altersrenten gibt es übrigens bereits seit dem 1. Januar 2023 keine Einschränkungen mehr – für sie wurden die Hinzuverdienstgrenzen aufgehoben.

Hinweis:

Bei teilweiser Erwerbsminderung kann sich eine höhere Hinzuverdienstgrenze als 41.527,50 EUR (2026) ergeben. Diese individuelle Grenze ist abhängig vom höchsten Arbeitseinkommen in den letzten 15 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung.

Die Deutsche Rentenversicherung stellt weitergehende Informationen und einen Hinzuverdienstrechner zur Verfügung.

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