Eine Notsituation, die Erste Hilfe erfordert, kann jederzeit eintreten, auch im Betrieb. Betriebliche Ersthelfer sind dann als Erste vor Ort – und können im Ernstfall sogar Leben retten. Doch wie kann in einer flexiblen Arbeitswelt mit mobiler Arbeit, Teilzeit oder Homeoffice die Erste Hilfe sichergestellt werden? Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) gibt Tipps, wie dies gelingen kann.
Bei kleinen und großen Notfällen im Betrieb sind die Ersthelfer die ersten Ansprechpartner. Sie legen Verbände an oder üben bei schwereren Fällen eine Herzdruckmassage aus. Jährlich werden ca. zwei Millionen betriebliche Ersthelfer (nach-)geschult.
Die Flexibilisierung der Arbeitswelt führt dazu, dass immer weniger Beschäftigte und somit auch weniger Ersthelfer vor Ort sind. Auch durch Urlaub, Krankheit oder Schichtdienst können zu wenige Helfer vorhanden sein. Um im Ernstfall genügend Ansprechpersonen zu haben, gibt es laut DGUV mehrere Möglichkeiten:
Mindestanzahl der Ersthelfer im Betrieb (§ 26, DGUV Vorschrift 1)
Grundsätzlich kann jeder als Ersthelfer ausgebildet werden. Es versteht sich von selbst, dass der angehende Ersthelfer motiviert sein sollte, diese Aufgabe zu übernehmen. Der Arbeitgeber sollte sich vorab von der Eignung des Mitarbeiters überzeugen, beispielsweise ob die persönlichen, körperlichen und geistigen Voraussetzungen vorliegen. Arbeitgeber können sich auch selbst zum Ersthelfer ausbilden lassen, insbesondere in kleineren Betrieben. Ausländische Arbeitnehmer, Sicherheitsfachkräfte bzw. -beauftragte, Führungskräfte oder neue Mitarbeiter können ebenfalls angesprochen werden.
Die Ausbildung zum betrieblichen Ersthelfer erfolgt in zertifizierten Ausbildungsstellen und besteht aus einem Erste-Hilfe-Lehrgang, der einen Tag lang dauert und neun Unterrichtseinheiten à 45 Minuten umfasst. Alle zwei Jahre ist eine Fortbildung durch das sog. Erste-Hilfe-Training mit ebenfalls neun Unterrichtseinheiten erforderlich, um Ersthelfer zu bleiben.
Die Ausbildung zum Ersthelfer umfasst sowohl einen theoretischen als auch einen praktischen Teil. In diesem lernen die Teilnehmer beispielsweise an Übungspuppen die Versorgung von Bewusstlosen und Verletzten. Zu den Inhalten gehört u. a., wie
Mindestens einmal jährlich müssen alle Mitarbeiter des Unternehmens über die im Betrieb vorhandenen Erste-Hilfe- Einrichtungen und das richtige Verhalten bei Unfällen unterwiesen werden (§ 4 DGUV Vorschrift 1). Auch das Erste- Hilfe-Material und die Notruf-Meldeeinrichtungen müssen vorgestellt werden und dann zur Verfügung stehen.