Azubi-Mindestvergütung steigt 2025

Ebenso wie der gesetzliche Mindestlohn steigt zum Jahreswechsel auch die gesetzliche Mindestvergütung für Auszubildende.

Die gesetzliche monatliche Mindestvergütung ist für den Ausbildungsjahrgang 2025 in allen Lehrjahren um etwa 40 Euro pro Monat höher als für den Jahrgang 2024. Die genaue Berechnung der Abstufung ergibt sich aus § 17 Absatz 2 Berufsbildungsgesetz (BBiG).

Die gesetzlichen monatlichen Mindestvergütungen für Auszubildende für 2025 (zum Vergleich die Werte für 2024)

 20252024
1. Ausbildungsjahr682 EUR649 EUR
2. Ausbildungsjahr805 EUR766 EUR
3. Ausbildungsjahr921 EUR876 EUR
4. Ausbildungsjahr955 EUR909 EUR

Wurde im anzuwendenden Tarifvertrag eine abweichende Ausbildungsvergütung vereinbart, so hat diese Vorrang.