Sachbezugswerte für 2025

Die Sachbezugswerte für das Jahr 2025 stehen fest. Grundlage hierfür ist die „Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung“, welcher der Bundesrat am 22. November 2024 zugestimmt hat. Die Sachbezugswerte werden jährlich an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst.

Ab dem 1. Januar 2025 beträgt der Sachbezugswert für freie Verpflegung 333,00 EUR monatlich. Für eine verbilligte oder unentgeltliche Mahlzeit müssen dann 2,30 EUR für ein Frühstück und 4,40 EUR für ein Mittag- oder Abendessen angesetzt werden. Der Sachbezugswert für freie Unterkunft beträgt ab dem 1. Januar 2025 282,00 EUR monatlich bzw. 9,40 EUR pro Kalendertag. Der Wert der Unterkunft kann aber auch mit dem ortsüblichenMietpreis bewertet werden, wenn der Tabellenwert nach Lage des Einzelfalls unbillig wäre.